Frist für Abtreibung
Wörtlich heißt es im Gesetzestext, „innerhalb der ersten drei Monate“ darf eine Frau ihre Schwangerschaft ohne Angabe von Gründen straffrei abbrechen. Das wären nach allgemeiner Lesart 12 Wochen. Da aber die Schwangerschaftswochen bereits ab dem 1. Tag der letzten Regel gezählt werden, kommt man auf 14 Schwangerschaftswochen. Einzelne Anbieter von Abtreibungen gehen sogar davon aus, dass bis zur 16. Schwangerschaftswoche im Rahmen der Fristenregelung abgetrieben werden kann, da sie erst ab der Nidation zu zählen beginnen. Dies ist aber rechtlich nicht gesichert.
Von Nidation spricht man, wenn der Embryo die Eileiter hochgewandert ist und sich in der Gebärmutter eingenistet hat. Das ist etwa zwei Wochen nach der Befruchtung der Eizelle durch die Samenzelle der Fall.