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Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld

WANN?

Der Beginn kann während der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes frei gewählt werden.

WIE LANGE?

Die Auszahlung der Beihilfe ist auf maximal zwölf Monate ab der erstmaligen Beantragung beschränkt und endet spätestens mit dem Ende des Kinderbetreuungsgeldes. Bezugsunterbrechungen oder ein abwechselnder Bezug durch beide Elternteile verlängern diese maximale Bezugsdauer nicht.


WER?

Bezieherinnen und Bezieher eines der pauschalen Modelle des Kinderbetreuungsgeldes können eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beantragen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Alleinerziehende dürfen demnach maximal € 6.800 (Stand 2017) Jahreseinkommen haben. Ehepaare bzw. Lebensgefährten von Anspruchsberechtigten dürfen zusätzlich maximal € 16.200.- pro Jahr verdienen.

ANTRAGSTELLUNG?

Die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld kann frühestens gleichzeitig mit dem Kinderbetreuungsgeld beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden.

WIEVIEL?

Die Höhe der Beihilfe beträgt (Stand 2017) € 6,06 Euro pro Tag, also ca. € 181,- pro Monat.

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