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Absaugung

Das Absaugen des Embryos mit anschließender Ausschabung der Gebärmutter ist die am häufigsten angewandte Abtreibungsmethode in Österreich und wird in der Regel ab der 7. Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt. Vorrangig wird die Absaugmethode zur Abtreibung bis zur 12.-14. Schwangerschaftswoche angewendet. Der Eingriff erfolgt meist ambulant. Wenn allerdings Komplikationen wie Blutungen oder Infektionen auftreten, ist ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig.
 

DER ABLAUF DER ABSAUGUNG

  1. Der Abtreibungsvorgang erfolgt unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose. Wenn die Schwangere noch kein Kind geboren hat, werden ihr Prostaglandine (Hormone) verabreicht, die den Muttermund weich machen. Die Verabreichung erfolgt entweder als Injektion oder in Form von Tabletten oder eines Gels, das in die Scheide eingeführt wird.
  2. Anschließend wird die Öffnung des Muttermundes mit sogenannten Hegarstiften gedehnt. Durch den geöffneten Muttermund wird nun ein flexibler Kunststoffschlauch in die Gebärmutter eingeführt, der mit einer Saugpumpe verbunden ist. Durch einen starken Sog werden Embryo und Plazenta aus der Gebärmutter abgesaugt, wodurch der Embryo stirbt.
  3. Nach dem Abtreibungsvorgang kontrolliert der Arzt per Ultraschall, ob keine Überreste des Embryos und/oder der Plazenta in der Gebärmutter verblieben sind. Gegebenenfalls werden die Überreste abgesaugt oder mithilfe eines Schabeisens ausgeschabt, um Entzündungen zu verhindern.
  4. Sollten keine Komplikationen auftreten und die Abtreibung unter örtlicher Betäubung stattgefunden haben, kann die Frau nach ca. 2 Stunden nach Hause gehen. Nach ein bis zwei Wochen ist eine Nachuntersuchung erforderlich.

Info: Die Schwangerschaftswochen werden bereits ab Beginn der letzten Menstruation gezählt. Beispiel: Die 4. SSW entspricht etwa der 2. Woche nach Befruchtung der Eizelle.