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Spätabtreibung

Bei den Fristen für eine Spätabtreibung verlangt der österreichische Gesetzgeber, dass ein zusätzliches Merkmal (Indikation) zur Schwangerschaft für eine Abtreibung vorliegt.

Nach Verstreichen der 14. Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung nur mehr aufgrund besonderer Merkmale (Indikationen) straffrei möglich. Wenn diese Merkmale vorliegen, darf theoretisch bis zum Einsetzen der Wehen bzw. dem Beginn des Kaiserschnitts abgetrieben werden. Die Indikationen sind:

  1. Nicht anders abwendbare, ernste Gefahr für das Leben der schwangeren Frau
  2. Nicht anders abwendbarer schwerer Schaden für die körperliche oder seelische Gesundheit der schwangeren Frau
  3. Bestehen einer ernsten Gefahr, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein wird
  4. Wenn die Schwangere zum Zeitpunkt des Eintritts der Schwangerschaft selbst noch unter 14 Jahre alt war

Die Fälle 1) und 2) werden juristisch auch medizinische Indikation genannt, weil sie von einem medizinischen Befund der Frau ausgehen. Beim Fall 3) handelt es sich um ein Merkmal, das das Kind selbst betrifft, daher spricht man hier juristisch von der embryopathischen oder auch eugenischen Indikation.

MEDIZINISCH RISKANTE SPÄTABTREIBUNG

Auch wenn nach dem Strafrecht bei Vorliegen bestimmter Indikationen bis zum Einsetzen der Wehen oder dem Beginn des Kaiserschnitts abgetrieben werden dürfte, beschränken sich viele Ärzte auf die 20./21. Schwangerschaftswoche. Nach dieser Zeit geht man nämlich davon aus, dass das Kind eine Absaugcurettage (schwer geschädigt) überleben würde.

Andere Ärzte führen aus diesem Grund ab der 22. Woche einen Fetozid durch. Dabei wird das Kind (der Fötus) durch eine Injektion von Kaliumchlorid ins Herz direkt getötet. Erst danach wird eine Geburt über Wehenmittel eingeleitet und die Frau muss das tote Kind gebären.

>> Auch interessant: Die Entwicklung des Kindes im Laufe der Schwangerschaft <<

ABTREIBUNG IM ERMESSEN DER ÄRZTE

Ob bzw. wie lange ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich durchgeführt wird, hängt nicht nur von der Indikation ab, sondern immer auch davon, ob sich ein Arzt dazu bereit erklärt, einen Abbruch durchzuführen. Gerade im Bereich der Indikationenregelung (Spätabbruch, Spätabtreibung) entscheiden Ärzte aufgrund unterschiedlicher Grenzen, denn neben den Fristen ist im österreichischen Strafrecht auch die Gewissensfreiheit des medizinischen Personals geregelt.

Es darf niemand gezwungen werden, an einer Abtreibung teilzunehmen, außer wenn eine Schwangere aus einer unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr gerettet werden muss.


WENN WUNSCHKINDER ABGETRIEBEN WERDEN

Renate Mitterhuber ist Hebamme und Trauerbegleiterin. Sie begleitet Eltern, die sich aufgrund der Diagnose Behinderung für eine Spätabtreibung entschieden haben. Ihre wichtigste Botschaft: Der Schmerz über den Verlust dieses Babys muss zugelassen werden.

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ENTWICKLUNG DES KINDES

Wie entwickelt sich das ungeborene Kind ab dem Zeitpunkt der Befruchtung? Was verändert sich für die Mutter in der Schwangerschaft?

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