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Wochengeld

WANN?

Während der letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und bis acht Wochen nach der Entbindung. Während dieser Zeit gilt in Österreich absolutes Beschäftigungsverbot (Schutzfrist) und daher wird anstelle des Arbeitseinkommens von der Krankenkassa Wochengeld ausbezahlt. 

WIE LANGE?

Normalerweise bis 8 Wochen nach der Geburt, bei Mehrlingsschwangerschaften, Frühgeburten oder Kaiserschnitts verlängert sich der Zeitraum des Anspruchs.


WER?

Anspruchsberechtigt sind Frauen, die

  • ein aufrechtes Dienstverhältnis oder eine geringfügige Beschäftigung haben
  • Bildungskarenz, Kinderbetreuungsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen
  • während einer Pflichtversicherung schwanger wurden, die zwar schon beendet ist, aber mindestens 3 Monate gedauert hat.


ANTRAGSTELLUNG?

Wochengeld muss bei der zuständigen Gebietskrankenkasse beantragt werden.

WIEVIEL?

Die Höhe des Wochengeldes hängt vom durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist ab und kann durch zusätzliche Sonderzahlungen noch erhöht werden.

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